Die zuverlässigen Fachanwälte für Architektenrecht und Arbeitsrecht in Ingolstadt betreuen Ihren Rechtsfall mit Fachkompetenz!

Kosten

Bereits bevor Sie uns beauftragen, sprechen wir ausführlich mit Ihnen über die voraussichtlich entstehenden Kosten. Transparenz ist hier besonders wichtig.

Fachanwaltskanzlei Kuffer Kosten

Mögliche Kosten für eine Rechtsberatung im Bereich Arbeitsrecht und Baurecht in Ingolstadt!

Rechtsanwaltskosten

Schon bevor Sie uns beauftragen, werden wir mit Ihnen ausführlich über die voraussichtlich entstehenden Kosten sprechen. Transparenz ist hier besonders wichtig, damit Sie Ihre möglichen Kostenrisiken einschätzen können.

Da Rechtsstreitigkeiten äußerst unterschiedlich gelagert sein können, verwenden wir verschiedene Abrechnungsmodelle, die auf den konkreten Rechtsfall zugeschnitten sind.

Rechtsberatung mit Rechtsschutzversicherung bei Ihren Fachanwälten in Ingolstadt

Rechtsschutzversicherung

Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, erstattet diese üblicherweise die entstehenden außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Einholung der Deckungszusage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung und die Abrechnung mit dieser erledigen wir, so dass Sie sich hier um nichts mehr kümmern müssen.

Bitte beachten Sie, dass in Rechtsschutzversicherungen üblicherweise das Baurisiko vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist.

Erstberatung mit Rechtsschutzversicherung bei der Fachanwaltskanzlei Kuffer in Ingolstadt!

Erstberatung

Bei einer reinen Erstberatung ohne anschließendes Mandat entstehen Ihnen als Privatperson von Gesetzes wegen maximal Kosten in Höhe von 190,00 € zuzüglich geltender MwSt.

Außergerichtliche Kosten einer Rechtsberatung bei Ihren Fachanwälten für Baurecht und Architektenrecht!

Außergerichtliche Kosten

Unsere außergerichtliche Tätigkeit rechnen wir entweder gemäß einer mit Ihnen zuvor getroffenen Vergütungsvereinbarung oder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab.

Die Abrechnung nach dem RVG erfolgt immer dann, wenn keine abweichende Vergütungsvereinbarung getroffen wurde. Die Gebühren bemessen sich hier unabhängig vom tatsächlichen Bearbeitungsaufwand nach dem Gegenstandswert, der sich wiederum nach Ihrem wirtschaftlichen Interesse richtet.

Vergütungsvereinbarungen orientieren sich demgegenüber am Zeitaufwand. Im Falle der Abrechnung nach Vergütungsvereinbarung wird der Stundensatz zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer mit Ihnen in einer schriftlichen Honorarvereinbarung festgelegt. Der Zeitaufwand wird von uns unmittelbar dokumentiert und Ihnen auf Wunsch jederzeit, ansonsten spätestens als Anlage zu unserer Kostennote übermittelt.

Gerichtliche Kosten einer Rechtsberatung bei Ihrem Rechtsanwalt

Gerichtliche Kosten

In gerichtlichen Auseinandersetzungen muss das Honorar mindestens nach den Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) abgerechnet werden. Bei sehr aufwändigen und langwierigen Verfahren mit geringem Gegenstandswert kann es erforderlich sein, eine Gebührenvereinbarung zu treffen, die sich auch auf die gerichtliche Tätigkeit erstreckt.

Wir werden Sie über die voraussichtlich anfallenden Kosten vor der Mandatsaufnahme und im Vorfeld eines möglichen Prozesses ausführlich informieren.

Beratungs-/Prozesskostenhilfe bei Ihrem Rechtsanwalt

Beratungs-/Prozesskostenhilfe

Benötigen Sie Beratungs- und/oder Prozesskostenhilfe? Wir informieren Sie gerne über Ihre Möglichkeiten und unterstützen Sie bei der Antragstellung.