Außergerichtliche Kosten
Unsere außergerichtliche Tätigkeit rechnen wir entweder gemäß einer mit Ihnen zuvor getroffenen Vergütungsvereinbarung oder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab.
Die Abrechnung nach dem RVG erfolgt immer dann, wenn keine abweichende Vergütungsvereinbarung getroffen wurde. Die Gebühren bemessen sich hier unabhängig vom tatsächlichen Bearbeitungsaufwand nach dem Gegenstandswert, der sich wiederum nach Ihrem wirtschaftlichen Interesse richtet.
Vergütungsvereinbarungen orientieren sich demgegenüber am Zeitaufwand. Im Falle der Abrechnung nach Vergütungsvereinbarung wird der Stundensatz zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer mit Ihnen in einer schriftlichen Honorarvereinbarung festgelegt. Der Zeitaufwand wird von uns unmittelbar dokumentiert und Ihnen auf Wunsch jederzeit, ansonsten spätestens als Anlage zu unserer Kostennote übermittelt.